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Gewässerkartenausgabe
4. März 17:30 - 18:30
Es ist der gültige Fischereischein, sowie die ausgefüllte Fangliste mitzubringen.
Bei Altmitgliedern (Eintritt vor 15.5.2017), die noch überweisen wollen, wird die neue Gewässerkarte
nur ausgehändigt, wenn Beitrag und ggf. Gebühren auf dem Vereinskonto eingegangen sind.
Für alle anderen, die am satzungsgemäß vorgeschriebenen Lastschriftverfahren teilnehmen, gilt:
Der Erlaubnisschein des Vorjahres verlängert sich noch bis zum 10. Februar des Folgejahres.